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Schiedsstellen in der Verbandsgemeinde Obere Aller

Hauptaufgabe einer Schiedsstelle ist das Schlichten privatrechtlicher Streitigkeiten zweier Parteien. Gemäß § 34a des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes sind folgende Rechtsstreitigkeiten vorrangig in der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung vor einer Schiedsstelle zu behandeln:

 

  1. Vermögensrechtliche Streitigkeiten, deren Gegenstand eine Summe von 750,00 € nicht übersteigen.

  2. Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht und

  3. Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre.
     

Folgende Schiedsstellen wurden für die VerbGem Obere Aller gebildet:

 

Amtsbereich I (Eilsleben, Ummendorf, Wefensleben einschl. dazugehörender Ortsteile)

Schiedsperson:    Frau Erika Paul - 39365 Eilsleben

Erreichbarkeit:      


Amtsbereich II (Hötensleben, Harbke, Sommersdorf, Völpke, einschl. dazugehörender Ortsteile)


Schiedsperson:    z.Zt.  nicht besetzt

Erreichbarkeit:     

Die Zuständigkeit der Schiedsstelle ergibt sich aus deren Bereichszuordnung. Die Sprechzeiten der Schiedsstellen richten sich je nach Bedarf. Die Termine werden in Absprache mit der Schiedsperson festgelegt.

Weitere Informationen können Sie während der Dienststunden bei der zuständigen Sachbearbeiterin der Verbandsgemeinde Obere Aller unter Tel.: 039409/916-69 erhalten.

Kontakt

VerbGem Obere Aller

Zimmermannplatz 2
39365 Eilsleben